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Die Abfindung bei der Unfallversicherung

Eine Abfindung bietet der Versicherer immer dann an, wenn er weiß, dass er für die Invalidität, die aufgrund des Unfalls eingetreten ist, zahlungspflichtig ist. Meistens bleibt das Abfindungsangebot hinter dem zurück, was sich der Versicherungsnehmer vorstellt. Der Versicherer will möglichst wenig bezahlen. Der Versicherungsnehmer hingegen will in der Regel seinen berechtigten Anspruch ausbezahlt erhalten.

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Wie soll der Versicherungsnehmer mit dem Angebot einer Abfindung umgehen?

Legt der Unfallversicherer dem Versicherungsnehmer ein Abfindungsangebot vor, dann sollte der VN vor Unterzeichnung genau prüfen, ob der Unfallversicherer Invaliditätsgrad und Abfindungsbetrag richtig berechnet hat. Meistens erfolgt die Berechnung aufgrund eines Gutachtens, das der Unfallversicherer in Auftrag gegeben hat. Manchmal befragt der Versicherer den eigenen, behandelnden Arzt (Unfallchirurg im Krankenhaus). Manchmal auch einen externen Gutachter, der in der Regel ausschließlich für die Versicherer Gutachten erstellt.

In diesem Fall ist dringend anzuraten, dieses Gutachten durch einen unabhängigen Arzt überprüfen zu lassen. Nur wer weiß, wie stark er aufgrund eines Unfalls Invalide ist, kann aufgrund der Gliedertaxe in den Unfallversicherungsbedingungen errechnen, welcher Betrag aus dieser Invalidität resultiert.

Die Gliedertaxe, bei der Unfallversicherung richtig zu lesen, ist schwierig. Ebenso die sogenannte Progression richtig zu berechnen oder auch die Mehrleistungsklausel. Der Gang zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht ist bei einem Abfindungsangebot des Unfallversicherers in jedem Falle sinnvoll.

Rechtsfolgen der Unterschrift unter ein Abfindungsangebot des Unfallversicherers

Ist erst mal unter der Abfindung die Unterschrift des Versicherungsnehmers, können später, wenn der Invaliditätsgrad sich verschlechtert oder der Versicherungsnehmer erkennt, dass er zu schlecht abgefunden wurde, kaum noch Ansprüche aus der Unfallversicherung durchgesetzt werden. Wer ein Abfindungsangebot unterzeichnet, ist an dieses in der Regel gebunden. Nur noch ausnahmsweise können darüber hinausgehende Ansprüche durchgesetzt werden. Umso wichtiger ist es, nach einem Unfall erhaltene Abfindungen vom Versicherer genau zu prüfen. Ist das Angebot richtig und angemessen?

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