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Anfechtung der Berufsunfähigkeits-
versicherung

Wer einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellt, weil er meint, berufsunfähig zu sein, muss Auskünfte über seine zuletzt behandelnden Ärzte geben. Versicherungsgesellschaften fragen diese Ärzte nach den Behandlungen in den letzten Jahren und erfahren so häufig auch von Erkrankungen vor Abschluss der Versicherung.

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Bei Problemen mit Ihrer BU-Versicherung

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Falsche Schweigepflicht-
entbindungserklärungen können zur Unwirksamkeit einer Anfechtung der Berufsunfähigkeits-
versicherung führen

Damit Versicherer von den Vorerkrankungen Kenntnis erlangen und auch von den derzeit bestehenden Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen soll, müssen sich Versicherer von den Versicherungsnehmern Schweigepflichtentbindungserklärungen unterzeichnen lassen. Nur wenn sie die Schweigepflichtentbindungserklärungen den jeweiligen Ärzten vorlegt, dürfen Ärzte Auskünfte zum Gesundheitszustand geben. Unsere Kanzlei hat in einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Itzehoe eine Anfechtung erfolgreich abgewehrt, indem er nachweisen konnte, dass die Schweigepflichtentbindungserklärung zu umfassend war und deshalb die erlangten Kenntnisse des Versicherers von diesem nicht verwertet werden durften. Zu diesem Gerichtsurteil wurden auch 2 Fachartikel in der Zeitschrift VK Versicherung und Recht verfasst.

Anfechtung wegen Falschangaben zum Gesundheitszustand in der BU-Versicherung

Diese Informationen der Ärzte über die aktuelle Gesundheitssituation und die Vorerkrankungen werden von den Versicherern mit den Angaben im Antrag auf Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung abgeglichen. Wird festgestellt, dass die Gesundheitsfragen wahrheitswidrig beantwortet worden sind, also von den jetzigen Informationen der behandelnden Ärzte abweichen, dann führt dies bei erheblichen Abweichungen häufig zur Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Gegenseite.

Ob diese Anfechtung zu Recht erfolgt oder nicht, muss ein Anwalt für Versicherungsrecht für Sie klären. Denn die Gegenseite muss nachweisen, dass die Falschangaben in den Gesundheitsfragen auf einer arglistigen Täuschung beruhen. Nur dann, wenn es der Gegenseite gelingt, eine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer nachzuweisen ist eine Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung wirksam.

Ihr Anwalt muss dann, wenn eine Anfechtung nicht möglich ist mangels arglistiger Täuschung, den Berufsunfähigkeitsversicherer davon überzeugen, dass die Anfechtung zu Unrecht erklärt worden ist. Sollte diesen Argumenten nicht gefolgt werden, ist vor Gericht zu klagen.

Dort soll dann vom erkennenden Gericht festgestellt werden, dass die Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Versicherer zu Unrecht erfolgte und daher die Anfechtung nichtig ist. Es wird dann festgestellt, dass der Versicherungsvertrag so wie abgeschlossen, weiter besteht.

Meist erfolgt eine Anfechtung übrigens erst, wenn Leistungen beantragt werden.

Folge der Anfechtung der Berufsunfähigkeits-
versicherung

Folge einer wirksamen Anfechtung ist, dass die Versicherungsgesellschaft keine Leistungen auf Berufsunfähigkeitsrenten zu erbringen hat. Weitere Folge ist, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer die bis dahin bezahlten, meist nicht unerheblichen Beiträge, die der Versicherungsnehmer, über Jahre bezahlt hat, behalten darf. Eine tolle Rechtsfolge für die Versicherung, katastrophal und existenzvernichtend für den Versicherungsnehmer. Stellt das Gericht fest, dass die Anfechtung zu Unrecht ausgesprochen worden ist bleibt der Versicherungsvertrag so, wie er abgeschlossen war, bestehen. Weiteres Gestaltungsmittel eines Versicherers, wenn unrichtige Gesundheitsangaben gemacht wurden, sind der Rücktritt vom Versicherungsvertrag, die Kündigung des Versicherungsvertrags und die Anpassung des Versicherungsvertrags.

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