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Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

„Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht“ hören wir ständig. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie doch Anspruch auf eine BU-Rente haben, dann können Sie weiter durchs Internet surfen und selbst nach einer Lösung suchen oder Sie nutzen unsere kostenlose Ersteinschätzungsmöglichkeit unter „Kontakt“. Dann wissen Sie Bescheid.

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  • Empfohlen von der verbraucherschützenden, gemeinnützigen Gesellschaft „Finanztip„.
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Die verbraucherschützende, gemeinnützige Gesellschaft „Finanztip“ empfiehlt uns...

... nach einem ausführlichen Test als eine von nur neun Kanzleien bundesweit für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.

Wie kommt es, dass so selten die Berufsunfähigkeitsversicherung das macht, was sie soll, nämlich im Leistungsfall zahlen? Einige Punkte werden unten ausgeführt. Aber wenn Sie selbst von Ihrem Versicherer hören, dass man für keine Zahlung bereit ist, dann nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit uns auf. Ein kurzes Telefonat kann viel helfen und bringt mehr, als wenn Sie tagelang durch das Internet surfen und dann immer noch nicht sicher wissen, wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@versicherungsrecht-wittig.de, nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular (auf dem Handy ist es unten angefügt) oder rufen Sie uns einfach an.

1. Empfohlen von Finanztip

Die verbraucherschützende, gemeinnützige Gesellschaft „Finanztip“ empfiehlt uns nach einem ausführlichen Test als eine von nur neun Kanzleien bundesweit für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt. Wir wurden, wie andere Anwaltskanzleien auch, getestet, ob wir gut darin sind, BU-Ansprüche durchzusetzen. Und ja, wir sind so gut, dass Finanztip uns empfiehlt! Lesen Sie alle Fragen von Finanztip an uns und unsere Antworten zum Test. Da der Test ein paar Tage alt ist, haben wir den Testfragen außerdem mit neuen Zahlen (bis 11/2019) beantwortet.

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2. Die Berufsunfähigkeits-
versicherung zahlt nicht, da sich der Versicherer vom Vertrag löst

Der Versicherer kann sich vom abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag dann lösen, wenn bei Abschluss des Versicherungsvertrags Falschangaben gemacht wurden. Wenn also ein Versicherter meint, berufsunfähig zu sein und einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellt, muss er in einem Formular von in der Regel mehr als 20 Seiten viele Fragen beantworten, so unter anderem zu seinem aktuellen Gesundheitszustand. Er muss seine behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Der Berufsunfähigkeitsversicherer fragt dann bei den Ärzten an und lässt sich die Patientendaten übermitteln.
Stellt sich dann heraus, dass ein Versicherungsnehmer, der z. B. wegen eines kaputten Rückens berufsunfähig ist, bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags in Behandlung wegen eines schmerzenden Rückens war, das im Antrag auf Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht angegeben hat, dann kann der Versicherer sich vom abgeschlossenen Vertrag lösen.

Das Lösen vom Vertrag geht mit einer Anfechtung des Versicherungsvertrags. Der Versicherer kann auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung zurücktreten oder den Vertrag kündigen. Das Ergebnis ist aber immer, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt- beziehungsweise nicht zahlen will. Anders ist es nur bei Rücktritt und Kündigung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die an der jeweiligen Stelle erklärt werden.

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3. Die BU zahlt nicht, da der Versicherte nur krank sei

Die Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert die Leistung, wenn der Versicherte nur krank ist. Wann ein Versicherter nur krank ist und wann er berufsunfähig ist sind schwierige Fragen, die in jedem einzelnen konkreten Fall genau begutachtet werden müssen. In der Regel ist derjenige „nur“ krank, der in absehbarer Zeit wieder gesund ist. Berufsunfähig ist der, der auf lange Sicht nicht wieder in der Lage sein wird, seine Arbeit auszuüben. Der Grat zwischen „krank“ und „berufsunfähig“ kann ziemlich schmal sein.

Ob die Berufsunfähigkeitsversicherung zu Recht eintritt oder nicht eintritt, entscheidet ganz am Ende das Gericht. Das Gericht wiederum beauftragt vor einer Entscheidung einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, der die Frage klärt, wie krank der Versicherte ist. Der Sachverständige wird auch prüfen, ob aufgrund der Erkrankung dauerhaft die Ausübung der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit zu mehr als 50 % beeinträchtigt ist – ist er weniger als 50 % berufsunfähig, zahlt die Berufsunfähigkeit nicht.

Bevor das Gericht eine Entscheidung trifft oder überhaupt nur angehört wird, hat die Versicherung selbst den Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt. In der Regel wird im Zuge der Prüfung nicht erst ein Sachverständiger vom Gericht beauftragt. Auch Versicherungen schalten Sachverständige ein um zu klären, ob der Versicherungsnehmer krank oder tatsächlich berufsunfähig ist.

Klar muss jedem sein, dass diese Sachverständigen von der Versicherung bezahlt werden. In der Regel fällt das Gutachten daher interessenorientiert aus. Für Versicherte schlechte Gutachtenergebnisse sind daher häufig vorzufinden. Diese von den Versicherungen eingeholten Gutachten finden aber vor Gericht keine Berücksichtigung.

4. Die BU-Versicherung zahlt nicht, da der Versicherte gesund ist

Wenn der Versicherte gesund ist, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Kraft. Dabei muss der Antragsteller nicht ganz gesund sein. Es reicht, dass er so gesund ist, dass er noch zu mehr als 50 Prozent seine zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Arbeit weiterhin verrichten kann. Wenn also nur eine Berufsunfähigkeit von 40 Prozent festgestellt wird oder von 49 Prozent, dann wird keine Rente ausgezahlt.

Doch wer stellt fest, ob man tatsächlich berufsunfähig ist, oder nicht? Nachdem die Versicherung geprüft hat, ob sie sich vom Vertrag wegen falscher Angaben oder eben nicht so einfach vom Vertrag lösen kann, wird sie den Versicherungsnehmer zu einem von der Versicherung bezahlten Sachverständigen schicken. Dieser Sachverständige wird den Versicherten gesundheitlich prüfen, und zwar nicht als Patient, sondern als Sachverständiger für den Versicherer. Da Sachverständige wissen, wer die Gutachten bezahlt, wollen Sie ihren Hauptauftraggeber nicht dadurch verunsichern, dass sie jeden Versicherungsnehmer, der zu ihnen geschickt wird, für berufsunfähig halten.

Im Gegenteil, die Gutachter, die möglichst viele Versicherte für gesund halten, zumindest gesund genug, um noch mehr als 51 % arbeiten zu können, werden sicherlich weiterhin für Gutachtenerstellungen beauftragt werden. Von einem solchen negativen Sachverständigengutachten darf man sich nicht abhalten lassen, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. In vielen Fällen haben wir erlebt, dass die außergerichtlichen Parteigutachten, die die Versicherer eingeholt haben, als grob falsch vom gerichtlich beauftragten Sachverständigen bewertet werden.

Das Gericht wird dann nämlich, wenn man zur Frage kommt, ob der Versicherte gesund genug ist, um seine Tätigkeit weiter auszuüben oder ob er bereits so berufsunfähig ist, dass er die Rente bekommen soll, einen eigenen, vom Gericht bezahlten Sachverständigen beauftragen, diese Frage zu klären. Dieser Sachverständige sollte dann tatsächlich unabhängig und neutral sein und ohne Vorbehalte den Versicherungsnehmer untersuchen. Und dann dem Gericht mitteilen, wie krank oder auch gesund der Versicherungsnehmer ist.

„Wir sind immer ein schwerer Gegner!“

Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner 

5. Die Berufsunfähigkeits-
versicherung zahlt nicht, da der Versicherte Falschangaben gemacht haben soll

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch dann nicht, wenn der Versicherte Falschangaben bei dem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gemacht hat. Man muss also unterscheiden zwischen Falschangaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags und Falschangaben nach dem Versicherungsfall. Falschangaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags führen dazu, dass sich der Versicherer vom Versicherungsvertrag lösen und daher die Zahlung verweigern kann. Das wurde oben erörtert.

Hier in diesem Abschnitt geht es darum, was passiert, wenn man nach Eintritt des Versicherungsfalls falsche Angaben macht. Wenn ein Versicherer Fragen stellt und der Versicherungsnehmer diese Fragen unwahr beantwortet, dann kann das zu einem Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers führen. In einigen Fällen passiert es also, dass Versicherte, obwohl sie berufsunfähig sind, keine Rente bezahlt bekommen nur, weil sie falsche Angaben in Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gemacht haben. Wer bei dem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorsätzlich falsche Angaben bei Fragen macht, hat selbst Schuld, ist man versucht zu sagen.

Fragen des Versicherers oft mehrdeutig

Wer aber die Fragen des Versicherers einmal gelesen hat weiß, dass die meisten Falschangaben allein daher rühren, dass die Fragen nicht für einen Nichtjuristen verständlich formuliert wurden. Einige Fragen können überhaupt nicht richtig beantwortet werden, da man sie in viele verschiedene Richtungen deuten kann. Deshalb ist es so wichtig, dass keine Fragen der Versicherung ohne anwaltliche Hilfe beantwortet werden. Dabei geht es nicht darum, mit anwaltlicher Hilfe den Versicherer hinters Licht zu führen, sondern es geht allein darum, dass der Versicherungsnehmer die Fragen richtig versteht, um sie auch richtig beantworten zu können. Wenn Fragen verschieden ausgelegt werden können, muss bei der Beantwortung der Frage dem Versicherer mitgeteilt werden, wie man die Frage verstanden hat und dass die folgende Antwort eben in diesem Sinne erfolgt.

Wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer dann meint, die Frage ist anders zu verstehen, dann muss er noch einmal nachfragen. In keinem Fall liegt dann aber eine falsche Angabe nach dem Versicherungsfall vor. Diese Fehler müssen in jedem Fall zwingend vermieden werden. Schwer genug ist es einen Fall zu gewinnen, auch wenn man alle Fragen richtig beantwortet hat. Je mehr Punkte man einem Versicherer gibt, warum er nicht zahlen muss, desto schwerer ist das Ziel am Ende zu erreichen, dass man die Berufsunfähigkeitsrente erhält.

Damit es bei Ihnen nicht dazu kommt, dass der Versicherer Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auszahlt, beauftragen Sie frühzeitig einen Anwalt, der sich auskennt. Sonst kann Ihnen niemand helfen.

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