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Elementarschaden-
versicherung zahlt nicht

Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche. Das sind die üblichen Risiken, gegen die eine Elementarschadenversicherung Schutz verspricht.

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Sturm, Hagel und Überschwemmungen

Vulkanausbruch in Deutschland klingt für die meisten von uns erst mal fernliegend (außer in der Eifel vielleicht). Hingegen begegnen uns mit Sturm, Hagel und Überschwemmungen schlimme Wetterphänomene, die einen erheblichen Schaden verursachen können. Es ist zudem zu erwarten, dass solche Ereignisse aufgrund des Klimawandels noch häufiger vorkommen. Wer jemals von einem Hochwasser betroffen war, wird dies sehr gut nachvollziehen können. Schnell ist hier das eigene Haus und der Hausrat erheblich geschädigt. Dies geht bis zur Existenzgefährdung.

Es ist daher wohl nachvollziehbar, wenn dagegen Versicherungsschutz gesucht wird. Jeder Hausbesitzer, Vermieter oder Eigentümer sollte ernsthaft darüber nachdenken und sich im Zweifel den bestehenden Versicherungsschutz vor Augen führen, ob eine Elementarschadenversicherung für ihn sinnvoll ist. Denn die „normale“ Gebäudeversicherung deckt die Schäden gegen Elementargefahren häufig nicht vollständig ab. Dies gilt auch für die Hausratversicherung. Auch diese Versicherung beinhaltet häufig keine Elementargefahren. Da jeder Versicherer eigene Versicherungsprodukte verkauft, können die versicherten Elemente sich unterscheiden.

Gründe, warum die Versicherung im Schadenfalls hier nicht will, sind vielfältig. Wenn angeblich die Beiträge nicht gezahlt wurden, dann klicken Sie hier.

Nachstehend wollen wir Ihnen ein paar nützliche Tipps für den Schadenfall geben. Oftmals werden bereits am Anfang entscheidende Weichen gestellt.

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1. Schadensanzeige

Zeigen Sie den Schaden dem Versicherer an. Dabei spielt es zunächst nur eine Rolle, dass Sie die dort mitteilen, dass ein Schaden eingetreten ist. Lassen Sie sich die Schadennummer mitteilen.

2. Versuchen Sie den Schaden zu mindern

Dieser Punkt ist sehr wichtig. Sie müssen immer nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Verhalten Sie sich dabei so, wie jemand, der nicht versichert ist. Es erscheint zunächst etwas überraschend. Doch die Rechtsprechung sieht es so. Entsteht Ihnen ein Schaden, müssen Sie sich so verhalten, als wenn Sie nicht versichert sind. Dies betrifft in erster Linie die Schadenminderung. Fragen Sie sich also, was ist zu tun, damit der Schaden nicht größer wird. Dies ist z. B.:

  • Keller auspumpen lassen
  • Elektrische Versorgung trennen lassen
  • Notdach aufbringen lassen
  • Trocknungsmaßnahmen einleiten

Die Kosten für diese Maßnahmen muss Ihnen der Versicherer als Vorschuss zahlen. Dies müssen Sie allerdings ausdrücklich verlangen. Bestenfalls holen Sie sich kurzfristig ein Angebot für die Schadenminderung ein und legen es dem Versicherer zur Freigabe und Zahlung vor. Allerdings kann dies den Umständen nach zu lange dauern. In manchen Fällen, müssen Sie selbst sofort aktiv werden (weil auch jemand, der nicht versichert ist, nicht gewartet hätte). Es kommt auf den Einzelfall an.

3. Verlangen Sie Weisungen zur Schadensminderung

Sie können es sich wahrscheinlich denken. Versicherer kennen aufgrund jahrelanger Erfahrung eine Vielzahl von Schadenkonstellationen. Die Schadensabteilungen wissen ganz genau, was im Schadenfall zu tun ist, damit ein Schaden nicht noch größer wird. Nützliche Hinweise von dort liegen eigentlich nahe.

Dennoch hat der Gesetzgeber sich dazu entschieden, dass der Versicherer Ihnen in diesem Punkt nicht von selbst helfen muss, sondern Sie danach ausdrücklich verlangen müssen. Sie haben richtig gelesen. Hier müssen sie aktiv werden. Es reicht jedoch, wenn Sie den Versicherer dazu auffordern, Ihnen Weisungen zur Schadensminderung zu erteilen. Dann ist der Versicherer in der Pflicht. Stellen Sie sicher, dass die Forderung dem Versicherer auch zugeht. Die erteilten Weisungen müssen Sie dann natürlich auch umsetzen.

Für diese Weisungen ist der Versicherer ebenfalls verpflichtet Vorschuss zu zahlen.

4. Wer schreibt, der bleibt

Wir haben es in unserer langjährigen Erfahrung oft genug erlebt. Im Schadenfall kommt häufig bereits nach wenigen Tagen der nette Herr Schadenregulierer oder ein anderer Vertreter des Versicherers zu Ihnen, um den Schaden zu besichtigen. Dann wird ganz viel erzählt und vor allem auch ganz viel versprochen. Es mag daran liegen, dass diese Menschen eine Vielzahl von Fällen bearbeiten müssen, denn häufig möchten sie sich hinterher nicht mehr an das erinnern, was Sie ihrem Kunden vor Ort gewissenhaft in die Hand versprochen haben. Plötzlich ist alles ganz anders und niemals so gesagt worden. Wie bitte? – Da müssen Sie sich verhört haben. So war das nicht gemeint.

Deshalb sollten Sie alles schriftlich dokumentieren. Zahlen, Daten, Fakten. Nehmen Sie einen unabhängigen Zeugen mit. Führen Sie ein Protokoll. Machen Sie Notizen und Fotos. Schreiben Sie im Anschluss eines jeden Gesprächs eine E-Mail oder einen Brief an den Schadenregulierer oder den Versicherer in dem Sie die wesentlichen Inhalte des Gesprächs festhalten und dokumentieren. Was wurde gesagt? Was wurde besprochen? Und: Was wurde versprochen? Dies gilt auch für Telefonate.

Elementarschaden-
versicherung zahlt nicht – Fachanwälte kontaktieren

Was aber tun, wenn es zu einem solchen Ereignis kommt und der Versicherer, der jahrelang Beiträge kassiert hat, nicht zahlen will. Mit unseren Fachanwälten für Versicherungsrecht stellen wir uns an Ihre Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Streit bei der Elementarschadenversicherung ist häufiger als gedacht. Denn auch hier versuchen die Versicherer häufig, sich unter Hinweis auf das Kleingedruckte aus der Affäre zu ziehen.

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