Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Wittig ÜnalpLogo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

Wichtige Fristen in der Unfallversicherung

Auch in der Unfallversicherung sind Fristen zu beachten. Werden die Fristen versäumt, besteht die Gefahr, dass der Versicherer leistungsfrei wird. Auf folgende Fristen soll ausdrücklich verwiesen werden:

Logo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Schadenmeldefrist

Sollten Sie einen Unfall erlitten haben oder zumindest der Meinung sein, dass es sich um einen Unfall handelt, müssen Sie unverzüglich den Versicherer hierüber informieren.

Nach einem Unfall: Die ärztliche schriftliche Feststellung!

Sie müssen des Weiteren innerhalb von – in der Regel 15 Monaten – ärztlich schriftlich feststellen lassen, dass durch den Unfall wahrscheinlich eine Invalidität verbleibt. Sie müssen nicht alle Monate ausreizen. Ich würde sofort von einem Arzt diese schriftliche Feststellung verlangen, wenn sie denn zutreffend ist. In den Versicherungsbedingungen gibt es eine Ausschlussfrist, die obiges Vorgehen erfordert. Versäumen Sie diese Frist haben Sie keinen Leistungsanspruch mehr gegenüber Ihrem Unfallversicherer. Diese Frist ist daher unbedingt einzuhalten. Manche Versicherer verlängern die Frist in ihren Versicherungsbedingungen auf 18 Monate, manche auf 24 Monate. Lesen Sie sich hierzu Ihren Vertrag genau durch oder lassen Sie einfach die ärztliche schriftliche Feststellung möglichst umgehend nachholen. Achten Sie darauf, dass der Arzt genau den Unfallhergang bezeichnet und feststellt, dass genau durch diesen Unfall eine Invalidität wahrscheinlich ist bzw. besteht.

Zeitpunkt der endgültigen Invaliditätsfestellung

Wer bereits nach einem Jahr eine Invalidität erreicht hat, die sich nicht mehr verbessert hat einen Anspruch auf Entschädigung schon nach einem Jahr. Wenn allerdings nicht klar ist, ob die Invalidität sich noch verbessert oder gar ganz verschwindet, zahlt der Versicherer keine Entschädigung. Entscheidend ist daher, wie hoch die Invalidität 3 Jahren nach dem Unfall ist. Aus diesem Grunde wird in der Regel kurz vor Ablauf der 3 Jahre eine letzte Untersuchung vorgenommen und das Ergebnis dann als endgültig der Abrechnung zugrunde gelegt und die entsprechende Entschädigungszahlung geleistet.

Zusammenfassung der häufigen Probleme mit dem Versicherer

Der Unfallversicherer macht überwiegend Probleme bei der Frage, ob überhaupt ein Unfall vorliegt. Dies wird oftmals von den Versicherern verneint. Dann gibt es Ausschlüsse in der Unfallversicherung, so zum Beispiel regelmäßig für Fallschirmspringen oder sportliche Veranstaltungen wie zum Beispiel Motocrossrennen. Auch Unfälle im Zusammenhang mit Alkohol sind meist schwierig. Teilweise werfen die Versicherer unseren Mandanten vor, sie hätten sich selbst verstümmelt, also vorsätzlich selbst die Invalidität herbeigeführt.

Ist das Unfall-Problem gelöst kommen wir regelmäßig zu der Frage, wie hoch die Invalidität ist, die verblieben ist. Hierzu ist es oft erforderlich, Sachverständige zu befragen und wird man sich mit dem Versicherer nicht einig, muss in einem gerichtlichen Verfahren ein gerichtliches unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt werden, was den Invaliditätsgrad feststellen soll. Auch Vorinvaliditäten müssen berücksichtigt werden, was immer schwierig zu bewerten ist.

Mehr Informationen:

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Logo Wittig Ünalp Footer

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuarrow-uparrow-down